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RoTIS GmbH
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Rotis GmbH © 2010

Willkommen bei RoTIS GmbH,

 

ihrem inhabergeführten Unternehmen für Dienstleistungen rund um Personal- und technischen Industrieservice.

 

Für Unternehmen wird der flexible Zugriff auf Kompetenzen und Kapazitäten immer wichtiger. RoTIS hat sich in den letzten Jahren darauf spezialisiert, qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter/innen für Einsätze in Ihrem Unternehmen zu vermitteln. So können Sie auf jede markt- bzw. unternehmensbedingte Veränderung sofort reagieren.

Profil

1998 wurde RoTIS von Jens Pforr gegründet. Zunächst erwarb sich RoTIS durch technische Dienstleistungen im Bereich der Maschinen- und Anlagenmontage einen erstklassigen Namen. Die Veränderungen des Arbeitsmarktes und die Anforderungen der Kunden erforderten jedoch ein Umdenken. Mit qualifizierten und motivierten Mitarbeitern/innen bieten wir Ihnen drei Säulen der Personaldienstleistung an: Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung und Arbeitsvermittlung.

Aktuelle Meldung: Reaktion vom Bundesarbeitssgericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die schriftliche Begründung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Entscheidung bezüglich der Tariffähigkeit der CGZP liegt nun vor. Die ersten Reaktionen namhafter Arbeitsrechtler besagen, dass die CGZP wohl ohne jeden Zweifel auch schon in den Jahren 2003 bis 2009 nicht tariffähig war.

Die Betroffenen könnten nun für die vergangenen drei Jahre Lohnnachforderungen stellen, so IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe gegenüber der Frankfurter Rundschau. Auch die Sozialkassen können auf Nachzahlungen hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung will deshalb in diesem Jahr bei den betroffenen Zeitarbeitsfirmen eine Betriebsprüfung machen. Dabei geht es um Ansprüche seit 2006.

Das Bundesarbeitsgericht äußert sich in der Begründung des Beschlusses nicht explizit dazu, was das für die vergangenen Jahre bedeutet. Das konnte das Gericht auch nicht, weil dazu andere Verfahren vor einem Berliner Arbeitsgericht anhängig sind. So wird im April in Berlin ein Sammelverfahren entschieden, in dem damit zu rechnen ist, dass der Richter schlicht auf diesen BAG-Beschluss verweist.

Quelle: zeitarbeit-und-recht.de vom 26.02.2011

Aktuelle Meldung der IGZ

 iGZ vom 1. März 2011

Grundlage für Ansprüche der Zeitarbeitnehmer

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft begrüßt die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen.Das BAG hat mit seiner Entscheidung die Grundlage dafür gelegt, dass Leiharbeitnehmer, für die bisher die CGZP-Tarifverträge galten, rückwirkend Ansprüche auf die Differenz zum Equal Pay geltend machen können," sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. Die Entscheidung sei hinsichtlich der Feststellung der Tariffähigkeit als solcher zwar gegenwartsbezogen, allerdings sind nach Auffassung von ver.di die in der Vergangenheit abgeschlossenen Tarifverträge gleichwohl nicht wirksam.Mehrgliedrige TarifverträgeDies gelte auch für die im letzten Jahr erneut von der CGZP abgeschlossenen sogenannten mehrgliedrigen Tarifverträge. Diese Tarifverträge waren neben der CGZP noch von mehreren anderen Mitgliedsorganisationen des so genannten Christlichen Gewerkschaftsbundes unterzeichnet worden. Aus der Entscheidung, so Herzberg, sei deutlich erkennbar, dass die Mitgliedsorganisationen der CGZP für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung als solche nicht tarifzuständig seien. "Die von einer tarifunzuständigen Arbeitnehmerorganisation abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Es ist nach bisherigem Kenntnisstand mehr als zweifelhaft, ob die in Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge auch nur von einer einzigen tariffähigen Arbeitnehmerorganisation abgeschlossen worden sind, die für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung tarifzuständig ist", unterstrich Herzberg.DurchsetzungsfähigkeitEr begrüßte die klaren Worte des BAG zu den Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation. Das BAG hatte hierzu festgestellt, dass Spitzenorganisationen hierfür dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie Gewerkschaften. Dazu gehört grundsätzlich die Durchsetzungsfähigkeit von Mitgliederinteressen. In dem CGZP-Verfahren hatte sich zuletzt heraus gestellt, dass die CGZP über ihre Mitgliedsorganisationen insgesamt per 31.12.2008 nur 1.383 Leiharbeitnehmer organisiert hat. (...) Quelle: IGZ